Meist hat ein Student noch keinen Beruf und auch kein nennenswertes Einkommen. Und selbst das Risiko, schon als junger Mensch berufsunfähig zu werden, ist relativ gering. Trotzdem ist spätestens nach der Immatrikulation eine private Absicherung ratsam. Wir zeigen, auf welche Besonderheiten Studenten beim Abschluss ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten und bieten hierzu den passenden Vergleich.
Hierfür gibt es gleich mehrere Gründe:
Durch den rechtzeigen Abschluss der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie dies vermeiden.
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen erfolgt die Kalkulation der Prämien anhand von Berufsgruppen (Risikoklassen). Deswegen zahlt ein Lehrer für den gleichen Schutz deutlich höhere Beiträge als ein Maschinenbauingenieur. Und bei Studenten bestimmen die Versicherer das zu erwartende Berufsunfähigkeitsrisiko anhand der Studienrichtung. Deshalb fragen wir auch diese bei unserem Vergleich ab. Für Studierende mancher Studienrichtungen ist der Schutz teuer (Lehramt, Journalismus) – vielleicht auch unmöglich (Sport, Musik, Kunst).
Wer jetzt noch die Schule besucht und erst nach Abschluss des laufenden Schuljahres ein solches Studium beginnt, sollte seine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abschließen.
Student im nachfolgenden Sinne ist, wer an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert ist und das Studium hauptberuflich betreibt. Ein nebenbei betriebener Minijob zur Aufbesserung des BAföG (z.B. Kellnertätigkeit) stellt in der Regel kein Problem dar – sofern die Tätigkeit nicht mit besonderen Gefahren verbunden ist.
Viele Versicherer sehen auch ein duales Studium unkritisch, so lange es sich dabei wirklich um die Kombination aus Ausbildung und Studium handelt.
Bei einem berufsbegleitenden Studium erfolgt die Einstufung jedoch grundsätzlich anhand der ausgeübten Berufstätigkeit.
Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Studenten studieren verschiedene Fachrichtungen und haben unterschiedliche Vorerkrankungen und Hobbys. All das bewerten Versicherer keineswegs einheitlich. Auch die beruflichen Ziele sind entscheidend. Ein für einen zukünftigen Arbeitnehmer empfehlenswerter Tarif kann für den zukünftigen Selbstständigen durchaus ungeeignet sein.
Nach dem Studium beginnt die deutlich längere Zeit des Berufslebens. Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, berufsunfähig zu werden. Deshalb muss die Berufsunfähigkeitsversicherung in jeder Lebensphase optimalen Schutz bieten – selbst wenn das Studium abgebrochen und ein risikoreicher Beruf ausgeübt wird.
Deshalb muss jeder Student unter Berücksichtigung seiner beruflichen Ziele auf die wichtigen BU-Vertragsklauseln achten:
Viele BU-Vergleiche berücksichtigt dies nicht – unserer schon.
Einige Versicherungsgesellschaften verwehren Studenten einen umfassenden BU-Schutz weil ein Student keinen „echten“ Beruf ausgeübt. Mittels einer sogenannten Studenten- oder Erwerbsunfähigkeitsklausel reduzieren sie den Versicherungsschutz bis zum Abschluss des Studiums auf eine unzureichende Erwerbsunfähigkeitsklausel. In diesem Fall würde der Versicherte bei einer Berufsunfähigkeit während des Studiums nur dann Leistungen erhalten, wenn er gar keine Tätigkeit regelmäßig für mindestens 3 Stunden täglich ausüben kann.
Andere Gesellschaften verzichten während der Studienphase nicht auf das abstrackte Verweisungsrecht. Dadurch können sie die Leistungen verweigern und auf eine andere ausübbbare Tätigkeit verweisen, die der bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ein unrühmliches Beispiel lieferte auch die Allianz. Bis 12/2018 ergänzte sie die „BerufsunfähigkeitsPolice“ bei Studenten durch eine Klausel, in der unter anderem vereinbart wurde:
Bricht die versicherte Person ihr Studium ab, besteht Versicherungsschutz nur für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Hat die versicherte Person bereits einen akademischen Abschluss (z.B. Bachelor) erzielt und bricht ein darauf folgendes Studium ab, so ist die versicherte Person weiterhin gegen Berufsunfähigkeit versichert.
Doch es gibt genügend studentenfreundliche BU-Tarife mit sehr guten Vertragsbestimmungen, bei denen das Studium der konkreten Fachrichtung als Berufstätigkeit definiert ist. Dort ist auch kein abstrakter Verweis auf einen anderen Studiengang möglich.
BU-Tarife mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (kurz: AU-Klausel) versprechen einen schnelleren Weg zur Leistung. Das ist hilfreich, wenn trotz 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit der Grad der Berufsunfähigkeit noch nicht nachgewiesen werden kann. Bevor Sie sich jedoch für einen solchen Tarif entscheiden, lesen Sie bitte auch unsere Hinweise.
Manche Tarife versichern während der Studienzeit den angestrebten Beruf.
Doch was hilft dies einem Studenten, der mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen zwar den angestrebten Beruf ausüben könnte – das hierzu erforderliche Studium aber nicht beenden kann?
Und was verstehen beide Vertragsparteien unter dem „angestrebten Beruf“? Ein Maschinenbauingenieur kann beispielsweise zu 100% im Büro sitzen und kaum Kundenkontakt haben. Er kann aber auch die Wartung und Montage von Anlagen beim Kunden überwachen und damit ein ganz anderes Tätigkeitsprofil aufweisen.
Welchen Maschinenbauingenieur wird der Leistungsprüfer bei seiner Prüfung heranziehen? Bei den meisten Studienfächern sind hier Streitigkeiten vorprogrammiert.
Andere versichern die Tätigkeiten im zuletzt betriebenen Studium.
Diese Variante ist sinnvoll und entspricht dem Grundgedanken einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn der berufsunfähige Student jedoch später irgendeine Berufstätigkeit aufnimmt, kann der Versicherer im Rahmen einer konkreten Verweisung die Zahlung der Rente einstellen. Er muss hierzu nur nachweisen, dass die neue Tätigkeit bezüglich Einkommen und sozialer Wertschätzung vergleichbar ist.
Dieser Nachweis fällt einem Leistungsprüfer relativ leicht, wenn der Student bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch keinen akademischen Abschluss und auch kaum Einkommen hatte. Dann kann er selbst auf eine einfache und schlecht bezahlte Tätigkeit verweisen, sofern diese tatsächlich ausgeübt wird.
Unser Tipp:
Soll eine Versicherung auch während des Studiums erstklassigen BU-Schutz bieten, sind folgende Punkte wichtig.
In den Bedingungswerken liest sich dies so oder so ähnlich:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Die Tätigkeiten von Studenten sehen wir als Beruf an. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.
Ist der Versicherte bei Eintritt der Krankheit, der Körperverletzung oder des Kräfteverfalls noch im Studium und hat mindestens die Hälfte der gesetzlich vorgesehenen oder im Durchschnitt üblichen Studienzeit absolviert, wird im Rahmen der konkreten Verweisung (auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf oder eine andere Ausbildung) auf die Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung abgestellt, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss eines solchen Studiums erreicht wird.
In der nachfolgenden Tabelle zeigen wir, welche Versicherer die Berufsunfähigkeit anhand des zuletzt betriebenen Studiums prüfen und für den Fall einer konkreten Verweisung die Lebensstellung heranziehen, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird. Beachten Sie aber bitte, dass dies nur zwei kleine Puzzleteile für einen guten Versicherungsschutz während der Studienzeit sind. Und die Studienzeit ist in der Regel deutlich kürzer als die Zeit des Berufslebens.
Versicherer Tarif (Stand) |
Prüfung der Berufsunfähig- keit anhand des zuletzt betriebenen Studiums? |
Vorteilhafte Definition der Lebensstellung zu Gunsten von Studenten? |
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Allianz SBU-Police E356 (01.03.2019) |
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Alte Leipziger BV10 (01.03.2019) |
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AXA ALVSBV (01.03.2019) |
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Barmenia SoloBU (01.03.2019) |
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Basler BP (01.03.2019) |
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Canada Life Berufsunfähigkeitsschutz (01.03.2019) |
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Condor C80 (01.03.2019) |
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Continentale PremiumBU (01.03.2019) |
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CosmosDirekt BUZ-Comfort-Schutz (01.03.2019) |
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Debeka BV-T (01.03.2019) |
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Dialog SBU-professional (01.03.2019) |
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die Bayerische BU PROTECT Prestige (01.03.2019) |
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Getsurance Job Premium (01.03.2019) |
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Gothaer Premium (01.03.2019) |
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Hannoversche SBU18 (01.03.2019) |
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HanseMerkur Profi Care (01.03.2019) |
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HDI EGO Top (01.03.2019) |
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Helvetia SBU (01.03.2019) |
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HUK24 Premium (01.03.2019) |
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InterRisk XXL (01.03.2019) |
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LV 1871 Golden-BU (01.03.2019) |
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Nürnberger Comfort-Schutz (01.03.2019) |
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Stuttgarter V91 (01.03.2019) |
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Swiss Life SBU (01.03.2019) |
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UniVersa PremiumSBU18 (01.03.2019) |
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Volkswohl Bund SBU (01.03.2019) |
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Württembergische BURV (01.03.2019) |
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WWK Komfort (01.03.2019) |
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Zurich SBU (01.03.2019) |
Kein Verzicht auf abstrakte Verweisung, wenn sich der Versicherte bei Vertragsabschluss in einem Studium befand. | |
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Die vorteilhafte Definition der Lebensstellung zu Gunsten von Studenten geht hier nicht aus den Versicherungsbedingungen hervor. Uns liegt lediglich eine diesbezügliche Erklärung des Versicherers per E-Mail vor!
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Viele Versicherungsunternehmen begrenzen die Höhe der versicherbaren Berufsunfähigkeitsrente für Studierende auf 1.000 bis 1.250 € monatlich. Nur bei einzelnen Anbietern ist eine BU-Rente bis 2.000 € versicherbar. Doch viele Studenten können sich allein aus finanzieller Sicht noch keine BU-Rente in der später benötigten Höhe leisten. Wenn Sie als Student zunächst nur eine kleinere Rente versichern und diese später erhöhen wollen, benötigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit guter Nachversicherungsgarantie. Damit können Sie Ihre BU-Absicherung zu bestimmten Anlässen (z.B. Abschluss des Studiums, Hochzeit, Geburt eines Kindes) ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei manchem Tarif sogar ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Letzteres ist natürlich empfehlenswerter, weil der Beitragssatz selbst bei einer inzwischen risikoreicheren Berufstätigkeit oder eines neu hinzugekommenen Hobbys niedrig bleibt.
Die Versicherungsgesellschaften definieren jedoch unterschiedliche Anlässe und Fristen, innerhalb derer die Nachversicherung erfolgen muss. Manche Gesellschaften bieten zusätzlich eine anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie zu bestimmten Zeitpunkten beziehungsweise innerhalb bestimmter Zeiträume an. Deswegen sollten Sie hierzu die diesbezüglichen Bedingungen des angebotenen Vertrags studieren.
Eine andere Möglichkeit zur Erhöhung der BU-Rente ist die Vereinbarung einer jährlichen Dynamik. Dabei wird die versicherte Rente jährlich und ohne bestimmten Anlass um den vereinbarten Prozentsatz erhöht und so der laufenden Inflation angepasst. Natürlich erhöht sich nach dieser Erhöhung auch der zu zahlende Beitrag entsprechend der erhöhten Rente und dem inzwischen erreichten Alter der versicherten Person. Ein inzwischen ausgeübter, Risikoberuf oder ein riskantes Hobby wirken sich dabei jedoch nicht auf den Beitrag aus. Wünschen Sie diese dynamische Anpassung in einem Jahr nicht, können Sie dieser problemlos widersprechen. Nur wenn Sie der Dynamisierung mehr als zweimal hintereinander widersprechen, erlischt bei den meisten Tarifen das Recht auf weitere Erhöhungen!
Natürlich sollte ein Student bei der Auswahl der geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung auch weitere Punkte zu beachten. Am besten, Sie lassen sich von uns beraten.
Nachtrag vom 31.08.2018 (ergänzt am 18.03.2019)
Im Heft „Finanztest 9/2018“ veröffentlichte die Redaktion vermeintlich „sehr gute Angebote für Auszubildende und Studierende, bei denen im Fall einer Berufsunfähigkeit während Ausbildung oder Studium der angestrebte Zielberuf versichert ist“. Doch genau diese Tarife sind für Studenten streitanfällig und daher nicht empfehlenswert.
In den meisten Fällen ist es für einen Studenten sinnvoller, wenn die Berufsunfähigkeit anhand des zuletzt betriebenen Studiums geprüft wird.
Dieser grundsätzlich falsche Ansatz der Finanztest-Redaktion ist vermutlich auch der Grund, warum sich nur wenige BU-Versicherer an diesem Test beteiligt haben bzw. dabei berücksichtigt wurden. Auch die Begründung der Redakteure für diesen Ansatz ist dilettantisch.
Ein Studierender, der invalide ist, kann vielleicht auch überwiegend von zu Hause aus sein Studium betreiben, jedoch bei gleichem Invaliditätsgrad nicht im Zielberuf arbeiten.
Das ist zu kurz gedacht. Bei wirklich empfehlenswerten Tarifen ist nicht irgendein Studium versichert - sondern das zuletzt ausgeübte, so wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war. Und wenn der BU-Versicherer auf sein abstraktes Verweisungsrecht verzichtet, kann er die Leistungen nicht verweigern, weil der Betroffene sein Studium vielleicht von zu Hause aus betreiben könnte.
Und es wird noch schlimmer. Die Tester empfehlen auch die „BerufsunfähigkeitsPolice“ der Allianz als sehr gutes Angebot für Studenten. Und dies, obwohl sich der Schutz bei Studienabbruch vor Erreichen eines akademischen Grades auf einen Erwerbsunfähigkeitsschutz reduziert. (Dies hat die Allianz erst mit den ab Januar 2019 gültigen Versicherungsbedingungen korrigiert.)
Natürlich genießt „Finanztest“ in der breiten Öffentlichkeit ein höheres Ansehen als ein auf BU-Absicherungen spezialisierter Versicherungsmakler. Trotzdem sollten Sie diesen Empfehlungen nicht blind vertrauen. Schon öfters haben Verbraucherschützer aus mangelnder Fachkompetenz fatale Tipps gegeben und für trügerischen Verbraucherschutz gesorgt.