Die Grundfähigkeiten-Versicherung spielt auf dem deutschen Markt eine sehr untergeordnete Rolle. Diese Vertragsart wird in Deutschland derzeit nur von einigen wenigen Gesellschaften angeboten.
Bei Verlust festgelegter und genau definierter Grundfähigkeiten wird die vereinbarte monatliche Rente gezahlt. Wodurch der Verlust der jeweiligen Grundfähigkeit eingetreten ist (Krankheit, Unfall, Kräfteverfall) spielt keine Rolle.
Als Grundfähigkeiten gelten z.B. Sehen, Sprechen, Hören, Gehen, Arm bewegen. |
Wenn Sie beispielsweise auf beiden Augen nicht mehr als 4% Sehfähigkeit! haben, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente. Dies ist unabhängig davon, ob Sie mit dieser gesundheitlichen Einschränkung im weiteren Verlauf Ihres Lebens noch arbeiten können oder nicht.
Das Beispiel mit den Augen macht jedoch sehr deutlich, wie erheblich die Beeinträchtigungen für eine Leistung sein müssen. So führt für viele die z.B. an einem Computerarbeitsplatz arbeiten schon ein deutlich geringere Sehkrafteinschränkung als die geforderten 96 % zu einer Berufsunfähigkeit, jedoch bekämen sie von GF-Versicherer noch KEINE Leistung.
Aufgrund der hohen "Messlatte" zum Erlangen der versicherten Leistung stellt auch die GF-Versicherung aus unserer Sicht keinen Ersatz für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung dar.
Allenfalls kann die GF-Versicherung eine Ergänzung zur Unfallversicherung z.B. bei Kindern sein (da die GF nicht ausschließlich auf Unfälle abstellt) oder als letzter „Notnagel“ dienen, wenn kein BU- oder EU-Schutz möglich oder finanzierbar ist.