Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient ähnlich wie die BU-Versicherung der Absicherung des dauerhaften Verlustes der Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen - also wegen Krankheit, Körperverletzungen oder Kräfteverfalls.
Die Voraussetzungen, die zur Zahlung einer Rente erfüllt sein müssen, orientieren sich in etwa an den Vorgaben zur Anerkennung einer vollständigen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente:
Dabei wird geprüft, ob der Antragsteller noch in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig (in der Regel 3 Stunden täglich) auszuüben.
Es werden dabei nur die gesundheitlichen Verhältnisse berücksichtigt, weder der frühere Beruf, noch die damit einhergehende Lebensstellung - insbesondere damit auch das frühere Einkommen - spielen bei der Entscheidung eine Rolle. Genauso wenig wird beachtet, ob eine solche Arbeitsstelle überhaupt
angeboten wird.
Nur wenn das 'Restleistungsvermögen' unter diesen Voraussetzungen tatsächlich bei unter 3 Stunden täglich liegt, wird auch die Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt.
Die EU wird ebenso wie die BU in unterschiedlichen Vertragsformen angeboten:
"Etwas Schutz ist immer noch besser als gar kein Schutz!"
Wenn der Abschluss einer BU-Versicherung aus gesundheitlichen (Vorerkrankungen) oder finanziellen Gründen nicht in Frage kommt, stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zumindest eine Basisabsicherung dar. Gleiches mag für Menschen gelten, die sich sicher sind, dass sie auch noch mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen in irgendeiner Art und Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Alle anderen sollten auf jeden Fall den Abschluss einer BU-Versicherung einer EU-Versicherung vorziehen